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Termsandconditions

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Teilnahmebedingungen

für das Startup Weekend Nürnberg 2010

vom 5. - 7. November 2010 in Nürnberg


Die folgenden Teilnahmebedingungen stellen eine verbindliche Vereinbarung, sowohl zwischen den Teilnehmern des Startup Weekend Nürnberg (im folgenden "SWN" genannt) untereinander, als auch zwischen ihnen und dem Veranstalter des SWN, der Open Source Business Foundation e.V. mit Sitz in 90403 Nürnberg, Theresienstrasse 9 gemeinsam mit dem Netzwerk|Nordbayern mit Sitz in 90411 Nürnberg, Neumeyerstr. 48 (im folgenden "Veranstalter" genannt), dar. Eine Missachtung dieser Teilnahmebedingungen oder die Verweigerung ihres ausdrücklichen Anerkenntnisses zu Beginn der Veranstaltung, führt zum Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung. Sie treten beim SWN mit Unterschrift des Teilnehmers in Kraft.

Was ist das SWN?

Das SWN ist eine gemeinschaftliche Veranstaltung des OSBF und des Netzwerk|Nordbayern, die einen Rahmen zur Verfügung stellt, der es den Teilnehmern ermöglicht, zusammenzukommen, sich zu vernetzen und auszutauschen und in einzelnen Gruppen gemeinschaftlich einen oder mehrere Business Pläne auszuarbeiten. Dabei besteht die Möglichkeit, dass die ausgearbeiteten Businesspläne zur Gründung von einem oder mehreren neuen Unternehmen (im Folgenden „Startups“ genannt) führen kann. Jeder Teilnehmer erhält die Möglichkeit, sich an einem der neu zu gründenden Startups zu beteiligen, sofern er die dafür notwendigen Voraussetzungen mit sich bringt und gewillt ist, sich zu beteiligen.

Wer ist Teilnehmer beim SWN?

Die Gründung von Startups hat weitgehende rechtliche und steuerliche Folgen, mit allen Verpflichtungen und aller Verantwortung, die eine Unternehmensgründung mit sich bringt. Voraussetzung für die Teilnahme am SWN ist, dass sich jeder Teilnehmer als erstes bei der Anmeldung im Eingangsbereich registriert. Dazu müssen die folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Die Identität des Teilnehmers muss durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses mit gültiger Meldebestätigung nachgewiesen werden, um Identitätsmissbrauch vorzubeugen und zu bestätigen, dass der Teilnehmer über 18 Jahre alt ist.
  • Es muss eine ladungsfähige Anschrift angegeben werden, die sich aus dem Personalausweis bzw. der Meldebestätigung ergibt, um diese - falls erforderlich - in die Gründungsurkunde eintragen zu können.
  • Die Anwesenheit vor Ort an den jeweiligen Veranstaltungstagen muss mit eigenhändiger Unterschrift bestätigt werden.
  • Die Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen muss durch eigenhändige Unterschrift bestätigt werden.
Danach erhalten die Teilnehmer einen personalisierten Teilnehmerausweis, der sie berechtigt, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Was machen die Teilnehmer während des SWN?

Die Teilnehmer arbeiten in Teams oder alleine an verschiedenen Aspekten von Geschäftsideen und arbeiten Businesspläne aus, die zur Gründung von einem oder mehreren Unternehmen führen können. Welche Geschäftsideen im Rahmen des SWN verfolgt werden, entscheiden die Teilnehmer im Laufe des SWN durch Abstimmung. Jeder Teilnehmer hat bei Abstimmungen im Rahmen des SWN zwei Stimmen, die nicht übertragbar sind. Die Teilnahme während der gesamten Veranstaltung erfolgt grundsätzlich persönlich, eine Stellvertretung ist ausgeschlossen.

Wie werden die Arbeitsergebnisse genutzt?

Um die Arbeitsfähigkeit der Startups zu gewährleisten, müssen die Arbeitsergebnisse der Teilnehmer des SWN von den Startups uneingeschränkt genutzt werden können. Die Teilnehmer übertragen zu diesem Zweck sämtliche einfachen Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen, die von ihnen und/oder unter ihrer Teilnahme während der Veranstaltung eingebracht werden und/oder entstehen, ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung unwiderruflich und unentgeltlich an die neu zu gründendenden Startups.

Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bleiben hiervon unberührt. Jeder Teilnehmer versichert, dass seine individuellen Beiträge an den Arbeitsergebnissen von ihm selbst erstellt und frei von Rechten Dritter sind. Der Veranstalter haftet in keiner Weise für Patent-, Lizenz- oder Urheberrechtsverletzungen und für sonstige Verletzungen von Rechten dritter Personen, die durch den Teilnehmer verschuldet sind.

Welche Rechtsform wird für die Startups angeregt?

Den Teilnehmern des SWN wird angeboten, Gesellschafter eines der Startups zu werden. Gegen Ende der Veranstaltung, spätestens am Sonntag, den 20.09.2009 um 18:00 Uhr, werden die Teilnehmer aufgefordert, sich zu entscheiden, ob sie Gesellschafter eines der Startups werden möchten.

De-Facto würde bei entsprechender Einigung der Gründer - hier genügt bereits eine mündliche Absichtserklärung - eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entstehen. In dieser Gesellschaft besteht eine gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter bei allen Forderungen, die gegen die GbR bestehen. Dies bedeutet, dass alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der GbR unbegrenzt haften.

Um diese Situation zu vermeiden regt der Veranstalter die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) in der Form einer UG & Co. KG an. Die Gründer können hierbei Anteilseigner der KG werden und haften in dieser jeweils nur bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Einlage (diese wird von den Gründerteams festgelegt). Der notwendige Vollhafter der KG - ihr Komplementär - wird durch eine juristische Person in Form einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) besetzt. Für diese UG ist ein Gesellschafter notwendig, der als Vertrauensperson die Geschäfte der KG zusammen mit deren Gesellschaftern führt.

Die Gründung wird mithilfe eines betreuenden Notars und eines Anwalts vor Ort unterstützt. Es besteht keine Verpflichtung für die Teilnehmer die vorgeschlagene Rechtsform zu wählen, die Entscheidung darüber obliegt allein dem jeweiligen Gründerteam. Besteht Unsicherheit/Uneinigkeit über die richtige Wahl der Rechtsform oder fehlt dem Gründerteam die notwendige Erfahrung, so endet die Veranstaltung für das jeweilige Team ohne Gründung einer Gesellschaft am Sonntag Abend.

Das Gründerteam kann sich dann im Folgenden die für die Unternehmung beste Rechtsform suchen und die Gründung später in Eigeninitiative umsetzen. Der Gesetzgeber wird bis dahin die Rechtsform einer GbR annehmen, d.h. die Gesellschafter müssen sich bewusst sein, dass sie für alle dann folgenden Rechtsgeschäfte oder -verstösse unbegrenzt persönlich haften, solange keine alternative Rechtsform mit Haftungsbegrenzung gewählt wird.

Wer wird Gesellschafter der Startups?

Jeder Teilnehmer, der sich dazu entschließt, Kommanditist eines der Startups zu werden, erteilt zwingend zuerst der persönlich haftenden Gesellschafterin der KG, vertreten durch ihren Geschäftsführer, eine Vollmacht, um alle Anmeldungen zum Handelsregister vornehmen zu können und um die Geschäftsfähigkeit des neuen Unternehmens sicherzustellen. Ausserdem wird für die steuerliche Anmeldung der Gesellschaft die Steuernummer eines jeden Kommanditisten benötigt.

Für jedes Startup muss ein Gesellschafter als Geschäftsführer der UG bestimmt werden. Dieser muss über ausreichend Geschäftserfahrung verfügen und mit den Pflichten und der Verantwortung als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft vertraut sein. Ausserdem muss er das volle Vertrauen des Gründerteams geniessen und wird von diesem als eine Art Treuhänder eingesetzt. Ein Notar wird die Gesellschafteranteile der Kommanditisten am Sonntag Abend beurkunden. Die vom Gründerteam beschlossene Einlage muss vor Ort in Bar geleistet werden.

Alle einfachen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen der Teilnehmer während der Veranstaltung werden ohne inhaltliche Beschränkung an die Startups übertragen (siehe oben „Arbeitsergebnisse“). Für die Eintragungen in das Handelsregister entstehen den Teilnehmern keine unmittelbaren Kosten. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, selbst als Teilnehmer aufzutreten und kann entsprechend der Regelungen dieser Teilnahmebedingungen nicht Gesellschafter eines Startups werden.

Teilnehmer, die nicht Gesellschafter eines Startups werden wollen, haben ausdrücklich keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages und/oder auf Widerruf ihrer Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen und/oder einer anderen Form der Abgeltung.

Wie geht es danach weiter?

Die Eintragung der Gesellschaften ins Handelsregister erfolgt danach im Laufe der nächsten Tage. Während dieser Zeit besteht keine Haftungsbegrenzung und der UG Gesellschafter/Geschäftsführer ist angehalten, in diesem Zeitraum keinerlei Rechtsgeschäfte zu tätigen. Die unmittelbaren Errichtungskosten der Gesellschaften trägt der Veranstalter, spätere Änderungen nach Sonntag Abend entscheiden und tragen die neu errichteten Gesellschaften grundsätzlich selbst.

Wann ist die Veranstaltung beendet?

Die Veranstaltung endet mit der notariellen Beurkundung der Startups oder um 19 Uhr, falls alle Teams entscheiden, die Gründung in einer bevorzugten Rechtsform aufzuschieben oder gar nicht zu gründen.

Persönlichkeitsrechte

Während des Wochenendes werden Foto, Film- und Audioaufnahmen entstehen, die von unseren Sponsoren genutzt werden können bzw. für die Übertragung des Events nach Second Life bestimmt sind. Die Teilnehmer geben mit dieser Erklärung ausdrücklich ihr Einverständnis zu Erstellung und Verwertung dieser Aufnahmen.

Minderjährigkeit

Teilnehmer die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, brauchen eine Einverständniserklärung der Eltern, um an dem Event teilnehmen zu können. Eine Beteiligung von Minderjährigen an den entstehenden Unternehmen ist in keinem Fall möglich.

Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit nur rechtlich möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten.

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht

  • für Verletzungen des Wettbewerbs-, Urheberrechts-, Marken-, Lizenz- oder Patentrechts oder sonstiger Rechte von Dritten, die im Rahmen des SWN durch die Teilnehmer verursacht werden, sowie
  • für die mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen höherer Gewalt. Höhere Gewalt liegt insbesondere bei Naturereignissen (z.B. Unwetter, Erdbeben oder Überschwemmungen), Kriegsgeschehen oder Einreiseverboten aufgrund staatlicher Sanktionen, Streiks und Aussperrung bei Dritten, Terrorangriffen und Bombendrohungen vor.
Soweit die Haftung des Veranstalters beim SWN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Helfer und Organisatoren.

Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtstand für das SWN ist Nürnberg, soweit rechtlich zulässig. Es gilt deutsches Recht.


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Letzte Änderung von Stefan Probst am 03.02.2010 um 12:47

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    Startup Weekend Nürnberg
    Eine Unternehmensgründung in 48 Stunden

  • Dein Gastgeber ist

    Stefan Probst

  • Online seit

    20.02.2009

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    213

  • Sprache

    Deutsch